Theta News
"Das Original"
CROWDFINANZIERT & UNABHÄNGIG
"Wir ermitteln weiter - wenn andere aufgeben"
Zur Person
Der Fall Heinz Hermann Faßbender
---> Erklärung <---
vom 26.2.2021 von
Klaus Overhoff &
Volker Hoffmann
---> Erklärung <---
vom 12./14.3.2021 von
Klaus Overhoff
T: 02268 - 90 74 76
M: 0152 - 3368 7417
Kürten - Rastatt
3 h 44 min (334 km) über A5 und A3
trennen die Carl-Benz-Straße 20 in 76437 Rastatt vom Kastanienweg 23 in 51515 Kürten, dort ein "Reporter" Heinz Hermann Faßbender in einer Sackgasse beheimatet ist, verheiratet mit einem Michael Narang. Einen Sohn namens Christian Faßbender soll der homosexuelle Heinz Faßbender haben, denn er auch mal an seiner Statt im Identitätsaustausch angibt, wenn es um offene Forderungen oder Versteckspiel seiner Wohnadressen geht, anders ausgedrückt: Briefkastenadressen.
Oder handelt es sich um diesen Christian Faßbender, in dessen Identität Heinz Faßbender schlüpft, wenn er, das Presserecht missbrauchend, den Strafverfolgungsbehörden entfliehen will?
Seit Jahrzehnten tritt er unter den Aliasnamen Max Maier, Christian Faßbender und zahlreichen polnischen Namen in Erscheinung, die er sich willkürlich im Internet abgreift, um beispielsweise seine Strafzettel aus Verkehrsdelikten nicht bezahlen zu müssen.
Bei der Polizeidienststelle in Kürten, Polizeihauptkommissar Jürgen Farsen ist er seit Jahren bestens bekannt, aber auch bei der Staatsanwaltschaft in Baden-Baden, dort war er jahrelang in der Weinbergstr. 7 gemeldet, wo er nie wohnte, meldete sogar sein Auto dort an, ... weiter soll er aktenkundig bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Köln, Heilbronn, etc., sein.
Nunmehr hat sich dieser "geschäftige Reporter" in Rastatt dem Parteimitglied der Grünen Uta Böllinger, angenommen, um den Vater der gemeinsamen Tochter auf seiner Webseite und in der Rastatter Facebook-Gruppe auf das Übelste herabzuwürdigen. Das Wort "gemeinsam" stellt er dabei in Frage.
Was bedeutet dies genau?
Dabei arbeitet Faßbender mit dem mehrfach vorbestraften Anstiftungsgesellen Nikolaus Sehr, Erlenstraße 13, 76547 Sinzheim, seit November 2019 eng zusammen, der wiederum als Anstiftungsgeselle von Frau Böllinger, so die mehrfache eigene Bestätigung des Herrn Sehr, 2016 in Erscheinung trat und nachweislich falsch behauptet, das über den Moseshof in Dill verschobene Pferdevermögen der Familie Fritz hätte der in Liquidation befindlichen T+M Agrar-Objekte GmbH gehört.
Hierzu gab Herr Sehr beim Amtsgericht Bühl am 1.6.2016 eine diesbezüglich falsche eidesstattliche Versicherung ab. Die Pferde waren nie Firmeneigentum, was den Bilanzen und Verträgen zweifelsfrei zu entnehmen ist.
Wie mit Frau Uta Böllinger 2016, nach mehrfacher Bestätigung des Herrn Sehr, abgestimmt, wurde Herr Holger Fritz von den Aktivisten stets unwahr als wohnsitzlos deklariert indem man Briefkastenadressen unterstellte. Eine der dahinter stehenden Absichten war z. B., so an Titel über Versäumnisurteile zu gelangen, da Herr Holger Fritz über dieses kriminelle Vorgehen nie von einer eingereichten Klage erfahren konnte.
Teils glückte dies den Aktivisten, was jedoch von den Gerichten nach Bekanntwerden durch Aufklärung des Sachverhalts korrigiert wurde. Die Betrugsangaben von Sehr, Böllinger, Bayer, Schäfers, u. a., wurden aufgehoben oder spielten keine Rolle mehr.
All dies interessiert Rufmordexperten wie Heinz Faßbender, Nikolaus Sehr, Uta Böllinger, Hansjörg Bayer, Christoph Schäfers & Co. nicht.
Diese Aktivisten können auch nie für ihren verursachten Schaden aufkommen - sie sind neidbehaftete Habenichtse - die dies auch genauso so publizieren: "Soll der Fritz doch klagen, wir haben ohnehin bereits den Finger gehoben, haben nichts und die badische Rechtspflege tut auch nichts", so Äußerungen aus der Täter- und Schuldnergemeinschaft.
Mit diesem kriminellen Trick, wollten und haben diese Neider sich am Vermögen der Familie Fritz hemmungslos bereichert, was beispielsweise mit dem Verkauf von Pferdevermögen im Wert von über 300.000,00 € als Hehlerware gelungen ist.
Es zeigt auch die Gefühlskälte dieser Hehler, die selbst die Pferde der Kinder von Herrn Fritz skrupellos verschoben haben.
Wie dies bei Habenichtsen ist, wurde die Anzeige von Holger Fritz wegen beispielsweise Unterschlagung eines Pferdevermögens von über 300.000 € von der StA Baden-Baden nicht weiterverfolgt, da der Anstiftungsgeselle Nikolaus Sehr wegen anderer Taten eine Verurteilung zu erwarten hat. Da fällt selbst ein Vermögensdelikt von über 800.000,00 €, alleine bei der T+M Agrar-Objekte GmbH, nicht ins Gewicht - jedenfalls bei der StA Baden-Baden!
Würde man das Vermögen aller Anstifter und Anstiftungsgesellen zusammennehmen, einschließlich dem des neu hinzugekommenen Anstiftungsgesellen Faßbender, plus das lfd. Einkommen der Gruppe über 30 Jahre fiktiv zugrunde gelegt, ist diese Schuldnergemeinschaft (Sehr, Faßbender, Böllinger, Lihl, Bayer, Ludewig, u. a.) nicht annähernd in der Lage, den verursachten Schaden jemals auszugleichen.
So ist Herr Sehr beispielsweise mit 33 BZR (Bundeszentralregister) Eintragungen vorbestraft (Stand 30.7.2019) und hat die Geschäftsführer-/Liquidatorstelle bei der T+M Agrar-Objekte GmbH 2014/2016 betrügerisch angenommen, als er gerade zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt war, dies beim Notar nach §§ 283 bis 283d StGB hätte angeben und seine Berufung als Liquidator hätte ablehnen müssen.
Nachgewiesen ist weiter, dass der wegen Treupflichtverletzungen von der Rechtsanwaltskammer Freiburg am 8. Januar 2021 verurteilte RA Dr. Christoph René Schäfers, die betrügerischen Gemeinschaftsgeschäfte mit Herrn Sehr zu Lasten der Familie Fritz vorgenommen hat. RA Dr. Schäfers war als Anwalt von Herrn Fritz auch der Empfehlungsgeber und Leumund von Herrn Sehr, mit dem er trotz ihm bekannter fristloser Kündigung gemeinsame Straftaten nach Mandatskündigung geplant und durchgeführt hat.
Dass RA Dr. Schäfers wegen Parteiverrat ein Mandat von Herrn Sehr im Namen der T+M nie annehmen durfte, ist weitere eklatante Berufspflichtverletzung.
Die Kündigung wurde per Gerichtsvollzieher Herrn Sehr zugestellt. Für das Amtsgericht Bühl und die Gerichtsvollzieherin war es völlig unproblematisch, diese Zustellbestätigung an die damalige Schweizer Adresse von Herrn Holger Fritz auf dem Postweg erfolgreich zu verschicken, da Herr Fritz stets zustellfähige Adressen nach dem Gesetz hatte, ohne Unterbrechung, ohne Beanstandung, ohne Gesetzesverstoß, bis heute.
Mehrfach hat Herr Nikolaus Sehr seine Kündigung mit Wirkung zum 13.4.2016 bestätigt, auch gegenüber Anwälten, vor allem RA Dr. Schäfers, der diese Kündigung auch auf direktem Weg in seiner Kanzlei übergeben bekam. Herr Sehr ist dennoch im Namen der GmbH weiter aufgetreten und hat Frau Böllinger an Eides Statt diverse falsche Zeugenaussagen unterschrieben. Mit RA Dr. Schäfers hat Herr Sehr Schuldüberschreibungen von fremden Dritten ohne Rechtsgrund und zugrundeliegendem Rechtsgeschäft auf die T+M Agrar-Objekte GmbH vorgenommen, um diesem Titulierungen per Versäumnisurteil zu ermöglichen. Für diesen Gefallen wurde Herr Sehr u. a. der Schuldnergemeinschaft von RA Dr. Schäfers belohnt.
Auch gegenüber mandatierten Anwälten von Herrn Fritz, die dieser durchgängig hatte, wären Zustellungen alternativ auch dorthin möglich gewesen, was aber von der Schuldnergemeinschaft Sehr, Böllinger, Bayer, Schäfers, u. a. nicht gewollt war, um sich beispielsweise Versäumnisurteile über dieses kriminelle Handeln zu ergattern. Da es eine strukturierte Handlungsgemeinschaft mit dem Ziel des Erfolges der geplanten Vermögensverschiebung war, mit einem Kopf als anordnende Führungsebene, spricht man von einer kriminellen Vereinigung.
Zu verlockend waren die Vermögenswerte der Familie Fritz, die Herr Sehr alleine in seiner eidesstattlichen Versicherung als Barvermögen in der Kasse der T+M Agrar-Objekte GmbH mit 350.000,00 € angegeben hat - wohlgemerkt:
2,5 Monate nach seiner über Gerichtsvollzieher wirksam erhaltenen und von ihm mehrfach schriftlich bestätigten fristlosen Kündigung.
Einhaltung von Gesetzen - nicht für Sehr, Böllinger, Bayer, Schäfers & Co.
Denn es gilt nach § 35 GmbHG bei fristloser Entlassung des Geschäftsführers die Vertretung des Gesellschafters, bis ein neuer Geschäftsführer bestellt ist:
§ 35 GmbHG - Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten.
Alleiniger Gesellschafter war immer Herr Holger Fritz, der sich angeblich versteckt :).
Wo ist das Vermögen?
Wo sind die Pferde?
Warum werden die Kaufverträge der Pferde nicht vorgelegt?
Warum wurden die Lieferanten nicht bezahlt?
Warum verweigert Herr Sehr die Buchhaltungsunterlagen herauszugeben?
Warum hat er die Bilanz nicht erstellt?
Heinz Faßbender hat jedenfalls von Herrn Sehr; unter dessen Geheimnisverrat nach §§ 17, 23 GeschGehG und 85 GmbHG (§ 85 Verletzung der Geheimhaltungspflicht); Geschäftsunterlagen aus seiner Geschäftsführertätigkeit ergaunert, mit Hilfe der StA Baden-Baden, so seine Schuldzuweisung, die Faßbender nunmehr Herrn Holger Fritz persönlich zuschreibt, wohlwissend, dass dies unwahre Tatsachenbehauptung, damit kriminelle Handlung bedeutet.... für Heinz Faßbender nichts Neues und auch uninteressant - von der Einhaltung von Gesetzen hält er nichts, das Ziel seiner zahlenden Auftraggeber ist maßgeblich.
So wollte der "Journalist" Faßbender im Oktober 2019 von Herrn Fritz 4.000 € dafür haben, wenn er über den öffentlichen Tierschutzprozess am AG Rastatt berichtet. Herr Fritz hatte von der Person Faßbender bis dahin noch nie etwas gehört, der sich gegenüber AGDir Felder als "Chef vom Dienst" per Mail "verkaufte". Herr Fritz zeigte diesen Verstoß gegen das Presserecht wegen versuchter Berichterstattungsmanipulation sowie Bestechungsversuch* beim vermutlich untätig gebliebenen EOAA Helmut Schäfer an.
Die daraufhin 2019 einsetzende und seit 8.2.21 mit besonderer Intensität eröffnete Rufmordkampagne - im Auftrag Dritter: Sabine Ludewig, Uta Böllinger, Bernd Seith, u. a., wie Zeugen an Eides Statt mittlerweile versichert haben, wird noch Folgen haben.
Rechtsanwalt Dr. Schäfers, zu dem eine eigene Aufklärung erfolgt, hat indessen drei Haftungsfälle alleine in den parteiverratenden Angelegenheiten von Herrn Fritz seinem Haftpflichtversicherer im Gesamtvolumen von 1.400.000 € melden müssen - und Herr Fritz ist nicht der einzige geschädigte Mandant.
* Bestechung - schon der Versuch ist strafbar
Lieferanten machen sich bei Vorteilsangeboten an Einkäufer auch dann strafbar, wenn die Einkäufer diese Angebote nicht bemerken oder sofort zurückweisen. Alleine der Versuch der Bestechung führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Für einen strafrechtlich relevanten Verstoß ist der tatsächliche Tausch von Vorteilen gegen Bevorzugungen nicht notwendig.
Drei Fallbeispiele zu Heinz Faßbender:
Fall 1
Dabei macht er auch keinen Halt vor Minderjährigen und weigert sich die Löschungsaufforderung des Vaters Holger Fritz vom 8.2.2021 umzusetzen und den diesbezüglichen Kommentar zu veröffentlichen.
Auf seiner Verunglimpfungswebseite lässt er nur die Kommentare zu, die Negatives über den Vater Holger Fritz beinhalten und seine Fake-News im Rausch des Mobs beklatschen, wie beispielsweise Rainer Hümmelink, der seine Schulden gegenüber Herrn Holger Fritz noch nicht bezahlt hat.
Fall 2:
Aber auch die Namen von Volker Hoffmann und Klaus Overhoff setzt der Hass-Reporter ohne Grenzen, einzeln oder vermischt ein, um beispielsweise auf diese Weise Strafzetteln von 30 € auf andere umschreiben zu lassen.
Hier die Dokumente des aktuellen Falls vom November 2020 bis Januar 2021, in dem der Gutmensch Heinz Faßbender vorsätzlich missbräuchlich den Klaus Overhoff als Fahrer einsetzte:
Dies ist lediglich ein weiteres von zahlreichen Beispielen des "namenlosen" Identitäten-Schwindel-Reporters, wie er seinen Mitmenschen wegen 30 € Parkverstoß übel mitspielt. Zeitaufwand und Kosten, die er damit verursacht interessieren Faßbender nicht, der sich als eine Art "Robin Hood" für selbst ersonnene "Opfer" vermarktet.
Fall 3:
Aber auch in Baden-Baden treibt er sein Unwesen und bezahlte 2019 die Kfz-Rechnung der TT Technology Transfer UG nicht und ließ die 25-jährige Geschäftsführerin Julia Ludewig auf ihren Schulden sitzen, die dann die ohnehin bereits von GF Ludewig mandatierte Strategieberatung Freiherr von Rügersgrün beauftragte, den Reporter Faßbender zur Zahlung aufzufordern und schließlich verzichtete, nach dem ein Teil überwiesen wurde. Auch die unbezahlten 3-Wochen Übernachtungskosten in der Burgstraße 1 in Baden-Baden (EG), die dann der Dokumentarfilmer Volker Hoffmann durch Verrechnung seiner Arbeitskraft auslegte, hat dieser bis heute nicht zurückerhalten. Hier dürfte ein Grund der persönlichen Angriffe des "Reporters" Faßbender auf Volker Hoffmann liegen, den er mit seinen Verunglimpfungen öffentlich, zusammen mit Herrn Fritz, herabwürdigt.
Beispiel einer WhatsApp Nachricht der Geprellten und Schreiben an Kfz Hurrle in Gaggenau:
Quellen: Recherchen, Zeugenbefragungen, öffentliche Prozessbeobachtung
Zur Person
Der Fall Heinz Hermann Faßbender
Ein Fall für die Geschlossene?
---> Erklärung <---
vom 26.2.2021 von
Klaus Overhoff &
Volker Hoffmann
---> Erklärung <---
vom 12./14.3.2021 von
Klaus Overhoff
T: 02268 - 90 74 76
M: 0152 - 3368 7417
Kürten - Rastatt
3 h 44 min (334 km) über A5 und A3
trennen die Carl-Benz-Straße 20 in 76437 Rastatt vom Kastanienweg 23 in 51515 Kürten, dort ein "Reporter" Heinz Hermann Faßbender in einer Sackgasse beheimatet ist, verheiratet mit einem Michael Narang. Einen Sohn namens Christian Faßbender soll der homosexuelle Heinz Faßbender haben, denn er auch mal an seiner Statt im Identitätsaustausch angibt, wenn es um offene Forderungen oder Versteckspiel seiner Wohnadressen geht, anders ausgedrückt: Briefkastenadressen.
Oder handelt es sich um diesen Christian Faßbender, in dessen Identität Heinz Faßbender schlüpft, wenn er, das Presserecht missbrauchend, den Strafverfolgungsbehörden entfliehen will?
Seit Jahrzehnten tritt er unter den Aliasnamen Max Maier, Christian Faßbender und zahlreichen polnischen Namen in Erscheinung, die er sich willkürlich im Internet abgreift, um beispielsweise seine Strafzettel aus Verkehrsdelikten nicht bezahlen zu müssen.
Bei der Polizeidienststelle in Kürten, Polizeihauptkommissar Jürgen Farsen ist er seit Jahren bestens bekannt, aber auch bei der Staatsanwaltschaft in Baden-Baden, dort war er jahrelang in der Weinbergstr. 7 gemeldet, wo er nie wohnte, meldete sogar sein Auto dort an, ... weiter soll er aktenkundig bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Köln, Heilbronn, etc., sein.
Nunmehr hat sich dieser "geschäftige Reporter" in Rastatt dem Parteimitglied der Grünen Uta Böllinger, angenommen, um den Vater der gemeinsamen Tochter auf seiner Webseite und in der Rastatter Facebook-Gruppe auf das Übelste herabzuwürdigen. Das Wort "gemeinsam" stellt er dabei in Frage.
Was bedeutet dies genau?
Dabei arbeitet Faßbender mit dem mehrfach vorbestraften Anstiftungsgesellen Nikolaus Sehr, Erlenstraße 13, 76547 Sinzheim, seit November 2019 eng zusammen, der wiederum als Anstiftungsgeselle von Frau Böllinger, so die mehrfache eigene Bestätigung des Herrn Sehr, 2016 in Erscheinung trat und nachweislich falsch behauptet, das über den Moseshof in Dill verschobene Pferdevermögen der Familie Fritz hätte der in Liquidation befindlichen T+M Agrar-Objekte GmbH gehört.
Hierzu gab Herr Sehr beim Amtsgericht Bühl am 1.6.2016 eine diesbezüglich falsche eidesstattliche Versicherung ab. Die Pferde waren nie Firmeneigentum, was den Bilanzen und Verträgen zweifelsfrei zu entnehmen ist.
Wie mit Frau Uta Böllinger 2016, nach mehrfacher Bestätigung des Herrn Sehr, abgestimmt, wurde Herr Holger Fritz von den Aktivisten stets unwahr als wohnsitzlos deklariert indem man Briefkastenadressen unterstellte. Eine der dahinter stehenden Absichten war z. B., so an Titel über Versäumnisurteile zu gelangen, da Herr Holger Fritz über dieses kriminelle Vorgehen nie von einer eingereichten Klage erfahren konnte.
Teils glückte dies den Aktivisten, was jedoch von den Gerichten nach Bekanntwerden durch Aufklärung des Sachverhalts korrigiert wurde. Die Betrugsangaben von Sehr, Böllinger, Bayer, Schäfers, u. a., wurden aufgehoben oder spielten keine Rolle mehr.
All dies interessiert Rufmordexperten wie Heinz Faßbender, Nikolaus Sehr, Uta Böllinger, Hansjörg Bayer, Christoph Schäfers & Co. nicht.
Diese Aktivisten können auch nie für ihren verursachten Schaden aufkommen - sie sind neidbehaftete Habenichtse - die dies auch genauso so publizieren: "Soll der Fritz doch klagen, wir haben ohnehin bereits den Finger gehoben, haben nichts und die badische Rechtspflege tut auch nichts", so Äußerungen aus der Täter- und Schuldnergemeinschaft.
Mit diesem kriminellen Trick, wollten und haben diese Neider sich am Vermögen der Familie Fritz hemmungslos bereichert, was beispielsweise mit dem Verkauf von Pferdevermögen im Wert von über 300.000,00 € als Hehlerware gelungen ist.
Es zeigt auch die Gefühlskälte dieser Hehler, die selbst die Pferde der Kinder von Herrn Fritz skrupellos verschoben haben.
Wie dies bei Habenichtsen ist, wurde die Anzeige von Holger Fritz wegen beispielsweise Unterschlagung eines Pferdevermögens von über 300.000 € von der StA Baden-Baden nicht weiterverfolgt, da der Anstiftungsgeselle Nikolaus Sehr wegen anderer Taten eine Verurteilung zu erwarten hat. Da fällt selbst ein Vermögensdelikt von über 800.000,00 €, alleine bei der T+M Agrar-Objekte GmbH, nicht ins Gewicht - jedenfalls bei der StA Baden-Baden!
Würde man das Vermögen aller Anstifter und Anstiftungsgesellen zusammennehmen, einschließlich dem des neu hinzugekommenen Anstiftungsgesellen Faßbender, plus das lfd. Einkommen der Gruppe über 30 Jahre fiktiv zugrunde gelegt, ist diese Schuldnergemeinschaft (Sehr, Faßbender, Böllinger, Lihl, Bayer, Ludewig, u. a.) nicht annähernd in der Lage, den verursachten Schaden jemals auszugleichen.
So ist Herr Sehr beispielsweise mit 33 BZR (Bundeszentralregister) Eintragungen vorbestraft (Stand 30.7.2019) und hat die Geschäftsführer-/Liquidatorstelle bei der T+M Agrar-Objekte GmbH 2014/2016 betrügerisch angenommen, als er gerade zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt war, dies beim Notar nach §§ 283 bis 283d StGB hätte angeben und seine Berufung als Liquidator hätte ablehnen müssen.
Nachgewiesen ist weiter, dass der wegen Treupflichtverletzungen von der Rechtsanwaltskammer Freiburg am 8. Januar 2021 verurteilte RA Dr. Christoph René Schäfers, die betrügerischen Gemeinschaftsgeschäfte mit Herrn Sehr zu Lasten der Familie Fritz vorgenommen hat. RA Dr. Schäfers war als Anwalt von Herrn Fritz auch der Empfehlungsgeber und Leumund von Herrn Sehr, mit dem er trotz ihm bekannter fristloser Kündigung gemeinsame Straftaten nach Mandatskündigung geplant und durchgeführt hat.
Dass RA Dr. Schäfers wegen Parteiverrat ein Mandat von Herrn Sehr im Namen der T+M nie annehmen durfte, ist weitere eklatante Berufspflichtverletzung.
Die Kündigung wurde per Gerichtsvollzieher Herrn Sehr zugestellt. Für das Amtsgericht Bühl und die Gerichtsvollzieherin war es völlig unproblematisch, diese Zustellbestätigung an die damalige Schweizer Adresse von Herrn Holger Fritz auf dem Postweg erfolgreich zu verschicken, da Herr Fritz stets zustellfähige Adressen nach dem Gesetz hatte, ohne Unterbrechung, ohne Beanstandung, ohne Gesetzesverstoß, bis heute.
Mehrfach hat Herr Nikolaus Sehr seine Kündigung mit Wirkung zum 13.4.2016 bestätigt, auch gegenüber Anwälten, vor allem RA Dr. Schäfers, der diese Kündigung auch auf direktem Weg in seiner Kanzlei übergeben bekam. Herr Sehr ist dennoch im Namen der GmbH weiter aufgetreten und hat Frau Böllinger an Eides Statt diverse falsche Zeugenaussagen unterschrieben. Mit RA Dr. Schäfers hat Herr Sehr Schuldüberschreibungen von fremden Dritten ohne Rechtsgrund und zugrundeliegendem Rechtsgeschäft auf die T+M Agrar-Objekte GmbH vorgenommen, um diesem Titulierungen per Versäumnisurteil zu ermöglichen. Für diesen Gefallen wurde Herr Sehr u. a. der Schuldnergemeinschaft von RA Dr. Schäfers belohnt.
Auch gegenüber mandatierten Anwälten von Herrn Fritz, die dieser durchgängig hatte, wären Zustellungen alternativ auch dorthin möglich gewesen, was aber von der Schuldnergemeinschaft Sehr, Böllinger, Bayer, Schäfers, u. a. nicht gewollt war, um sich beispielsweise Versäumnisurteile über dieses kriminelle Handeln zu ergattern. Da es eine strukturierte Handlungsgemeinschaft mit dem Ziel des Erfolges der geplanten Vermögensverschiebung war, mit einem Kopf als anordnende Führungsebene, spricht man von einer kriminellen Vereinigung.
Zu verlockend waren die Vermögenswerte der Familie Fritz, die Herr Sehr alleine in seiner eidesstattlichen Versicherung als Barvermögen in der Kasse der T+M Agrar-Objekte GmbH mit 350.000,00 € angegeben hat - wohlgemerkt:
2,5 Monate nach seiner über Gerichtsvollzieher wirksam erhaltenen und von ihm mehrfach schriftlich bestätigten fristlosen Kündigung.
Einhaltung von Gesetzen - nicht für Sehr, Böllinger, Bayer, Faßbender, Künker, Schäfers & Co.
Denn es gilt nach § 35 GmbHG bei fristloser Entlassung des Geschäftsführers die Vertretung des Gesellschafters, bis ein neuer Geschäftsführer bestellt ist:
§ 35 GmbHG - Vertretung der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten.
Alleiniger Gesellschafter war immer Herr Holger Fritz, der sich angeblich versteckt :).
Wo ist das Vermögen?
Wo sind die Pferde?
Warum werden die Kaufverträge der Pferde nicht vorgelegt?
Warum wurden die Lieferanten nicht bezahlt?
Warum verweigert Herr Sehr die Buchhaltungsunterlagen herauszugeben?
Warum hat er die Bilanz nicht erstellt?
Heinz Faßbender hat jedenfalls von Herrn Sehr; unter dessen Geheimnisverrat nach §§ 17, 23 GeschGehG und 85 GmbHG (§ 85 Verletzung der Geheimhaltungspflicht); Geschäftsunterlagen aus seiner Geschäftsführertätigkeit ergaunert, mit Hilfe der StA Baden-Baden, so seine Schuldzuweisung, die Faßbender nunmehr Herrn Holger Fritz persönlich zuschreibt, wohlwissend, dass dies unwahre Tatsachenbehauptung, damit kriminelle Handlung bedeutet.... für Heinz Faßbender nichts Neues und auch uninteressant - von der Einhaltung von Gesetzen hält er nichts, das Ziel seiner zahlenden Auftraggeber ist maßgeblich.
So wollte der "Journalist" Faßbender im Oktober 2019 von Herrn Fritz 4.000 € dafür haben, wenn er über den öffentlichen Tierschutzprozess am AG Rastatt berichtet. Herr Fritz hatte von der Person Faßbender bis dahin noch nie etwas gehört, der sich gegenüber AGDir Felder als "Chef vom Dienst" per Mail "verkaufte". Herr Fritz zeigte diesen Verstoß gegen das Presserecht wegen versuchter Berichterstattungsmanipulation sowie Bestechungsversuch* beim vermutlich untätig gebliebenen EOAA Helmut Schäfer an.
Die daraufhin 2019 einsetzende und seit 8.2.21 mit besonderer Intensität eröffnete Rufmordkampagne - im Auftrag Dritter: Sabine Ludewig, Uta Böllinger, Bernd Seith, u. a., wie Zeugen an Eides Statt mittlerweile versichert haben, wird noch Folgen haben.
Rechtsanwalt Dr. Schäfers, zu dem eine eigene Aufklärung erfolgt, hat indessen drei Haftungsfälle alleine in den parteiverratenden Angelegenheiten von Herrn Fritz seinem Haftpflichtversicherer im Gesamtvolumen von 1.400.000 € melden müssen - und Herr Fritz ist nicht der einzige geschädigte Mandant.
* Bestechung - schon der Versuch ist strafbar
Lieferanten machen sich bei Vorteilsangeboten an Einkäufer auch dann strafbar, wenn die Einkäufer diese Angebote nicht bemerken oder sofort zurückweisen. Alleine der Versuch der Bestechung führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Für einen strafrechtlich relevanten Verstoß ist der tatsächliche Tausch von Vorteilen gegen Bevorzugungen nicht notwendig.
Drei Fallbeispiele zu Heinz Faßbender:
Fall 1: Vorsätzliche Falschbehauptungen
In der öffentlichen Debatte um die Inhalte auf der webseite des Heinz Faßbender, die er jetzt umbenannt hat in justizskandale.org, werden von diesem unwahre Tatsachenbehautpungen vorgenommen, die er auch auf hinweisgebende Richtigstellung nicht korrigiert. Unter anderem wurde eine Löschungsaufforderung von Holger Fritz bezüglich eines falschen und herabwürdigenden Kommentars seiner minderjähringen Tochter A. Böllinger eingereicht, datiert auf den 8. Februar 2021. Die Aufforderung wurde bisher nicht umgesetzt, was rechtliche Vorsatzhandlung wider besseren Wissens darstellt.
In Bezug auf seine Kommentarmoderation ist zutreffend, dass Heinz Faßbender eine Selektion von Kommentaren vornimmt, die ausschließlich Kritik an Herrn Fritz zulässt. Zahlreiche der Kommentare schreibt er unter Fake-Accounts gleich selbst, da er Dritte nicht findet, die negativ über Herrn Fritz berichten. Alle Kommentatoren kommen aus dem Umfeld Böllinger-Sehr-Ludewig-Seith. Diese Praxis hat zu Diskussionen über die Fairness und Transparenz der Kommentarmoderation geführt. Es wird auch erwähnt, dass bestimmte beteiligte Personen, wie Rainer Hümmerlink, in finanzielle Verpflichtungen gegenüber Herrn Fritz involviert sind, was die Komplexität der Interessenkonflikte innerhalb dieser Debatte unterstreicht. Insbesondere auffallend ist, dass sich Heinz Faßbender mit Personen umgibt, die regelmäßig ihre Rechnungen gegenüber von ihm herabgewürdigten Personen nicht begleichen.
Fall 2: Identitätsbetrug
Es wurde dokumentiert, dass die Namen Volker Hoffmann und Klaus Overhoff in einem aktuellen Fall von November 2020 bis Januar 2021 verwendet wurden, um Verantwortlichkeiten für Verkehrsdelikte irreführend zuzuweisen. Hierbei geht es um Strafzettel in Höhe von 30 Euro.
Diese Vorfälle sind Teil einer Serie von Ereignissen, bei denen Personen unberechtigt für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht wurden. Die Kosten und der Zeitaufwand, die durch diese Vorgehensweise entstanden sind, scheinen den Verantwortlichen nicht zu belasten, der in diesen Dokumenten als jemand beschrieben wird, der sich als eine Art Verteidiger für von ihm bestimmte "Opfer" inszeniert. Ein Unrechtsbewusstsein kennt Heinz Faßbender nicht. Er hat auch meist die gleiche Ausrede parat, die ihn als Opfer darstellen.
Fall 3: Finanzielle Unregelmäßigkeiten in Baden-Baden:
In Baden-Baden wurde berichtet, dass im Jahr 2019 eine Kfz-Rechnung der TT Technology Transfer UG nicht beglichen wurde. Dies führte dazu, dass Julia Ludewig, die 25-jährige Geschäftsführerin des Unternehmens, ihre Verbindlichkeiten selbst tragen musste. Herr Holger Fritz wurde beauftragt, den Ausgleich der Schulden zu fordern, was teilweise erfolgreich war. Zusätzlich wurden Übernachtungskosten für drei Wochen in der Burgstraße 1 in Baden-Baden, die durch die Arbeitsleistung von Volker Hoffmann beglichen wurden, bis heute nicht erstattet. Diese finanziellen Angelegenheiten könnten der Grund für persönliche Angriffe auf Volker Hoffmann sein, die öffentlich dokumentiert wurden.
Kommunikation mit Betroffenen: Kfz Hurrle in Gaggenau:
Quellen: Recherchen, Zeugenbefragungen, öffentliche Prozessbeobachtung