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Der Presserechtsfall:

  Amtsgerichtsdirektor

      Klaus Felder

Wie Herr Pressesprecher und Amtsgerichtsdirektor Klaus Felder das Presserecht mit Füßen tritt und mit aberwitzigen Strafanzeigen konterkariert, um ihm nicht genehme Berichterstattung durch Einschüchterung so zu unterbinden.

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Ist Recht gebeugt und Amtsmissbrauch vorliegend? 

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Eine weitere Frage ist zu klären: Wer informierte die Tagespresse von der Direktoranzeige und weitere Dritte, die am Prozess, über den wir berichteten, Anstifter waren? 

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War dies der Grund, dass die Rastatter Tagespresse den Verfahrensverlauf derart manipuliert darstellte, dass die Berichterstattung mit dem tatsächlichen Verfahrensgeschehen kaum noch etwas zu tun hatte?

Erfahren Sie, wie Amtsgerichtsdirektor Klaus Felder seine Mitarbeiterin Belfiore anstiftet Strafanzeige zu stellen, nachdem ihm OStA (Oberstaatsanwalt) Michael Leber zuvor Nachhilfe gab, dass es unzulässig ist, als Vorgesetzter im Namen (!!!) seiner Mitarbeiterin eine Strafanzeige zu stellen.


Möglicherweise hat diese überhaupt nichts davon gewusst, als ihr Chef in ihrem Namen für sie Anzeige erstattete!

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Besonders verräterisch und die Annahme der vorherigen Unwissenheit in ihrem Namen tätig geworden zu sein, ist ihr Widerspruch zur Anzeige ihres Vorgesetzten. Falsche Tatsachenbehauptung liefert sie gleich mit. 

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Das Dokument dazu:

Strafanzeige Daniela Belfiore!


Dies könnte sich aus der Tatsache ergeben, dass auf Hinweise von OStA Michael Leber an Dir. Klaus Felder, diese am gleichen Tag, 17.7.19, dann eine eigene Strafanzeige gegen Herrn Volker Hoffmann stellt, dabei aber eine andere, nicht vorliegende, Straftat zur Anzeige bringt.

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Das Dokument dazu - einfach anklicken:

OStA M. Leber korrigiert großzügig das Problem zu Lasten des ohnehin falsch Beschuldigten. 

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Rechtsbeugung daraus: 

Die grundgesetzlich garantierte Gewaltenteilung wird gleich mit missachtet, das Objektivitätsprinzip zu Gunsten des Anzeigenerstatters Klaus Felder zusätzlich unbeachtet gelassen.

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Die Staatsanwaltschaft hält die Fittiche über Direktor Klaus Felder und kann keinen Anstiftungstatbestand erkennen - unterstützt vom Generalstaatsanwalt, der die Anstiftung in Rechtsbeugung umwandelt.

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Tatsächlich dürfen den Fall weder die StA Baden-Baden noch die Polizei in Rastatt als selbst Involvierte bearbeiten, jedenfalls dann, wenn es nach der gültigen Verfassung geht:

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§ 143 Abs. 1 S. 1 GVG i. V. m. § 7 Abs. 1 StPO

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Das Dokument hier:

Prüfungsergebnis Generalstaatsanwalt

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Hoffmann will es wissen und reicht Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein.

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Das Dokument hier: 

Die Klage gegen die StA Baden-Baden

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Ob Frau Belfiore bereit sein wird, die Behauptung in der Strafanzeige ihres Vorgesetzten Felder im Zeugenstand zu bestätigen?

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Ob sie überhaupt etwas sagen darf?

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Volker Hoffmann zeigt Frau Belfiore wegen Anstiftung an: 

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Das Dokument dazu - einfach anklicken:

Strafanzeige gegen Daniela Belfiore

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Whistleblower Kontakt
Der Fall Hoffmann - Felder: Ãœber mich
Coffee and Magazines

Frisch gedruckt

Der Fall Hoffmann - Felder: Jüngste Arbeiten

Strafanzeige Nr. 2 - Klaus Felder

Gesetzlich unzulässig, dass sich bei Eigenbeteiligung, die potenziellen Täter und Strafverfolger, selbst beurteilen und überprüfen - eigentlich logisch und keiner Erwähnung wert - nicht so in Rastatt und Baden-Baden.


Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden aufgrund von § 143 Abs. 1 S. 1 GVG i. V. m. § 7 Abs. 1 StPO entfällt im vorliegenden Fall, da die Staatsanwaltschaft als Behörde selbst involviert ist. Daher gehe ich von der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aus.

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Einfach anklicken:

Die Strafanzeige

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Das Ergebnis

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